Gesamtschule Alfter


Aktuelles
Eltern können bei festgestellten Bedarf nach einer Gesamtschule deren Errichtung einklagen

Der von uns beauftragte Rechtsanwalt Herr Wieland von der Kanzlei Heinle, Baden, Redeker und Partner ist nach gründlicher Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, "dass eine Verweigerung der Genehmigung der Bezirksregierung Köln wegen nicht ausreichender Finanzkraft rechtlich bedenklich ist".
Herr Wieland empfiehlt uns, weiter für die Errichtung der Gesamtschule zu kämpfen, weil die Finanzkraft nach seiner fachlichen Einschätzung nicht dem subjektiven Recht der Eltern entgegen gehalten werden kann.
Da es aber keine Rechtsbeziehungen zwischen den betroffenen Eltern und der Bezirksregierung gibt, sollten wir gegen den zuständigen Schulträger, also die Gemeinde Alfter, klagen.
Ist diese Klage erfolgreich, ist sie auch für die Bezirksregierung bindend.
Damit Alfter endlich ein bedarfsgerechtes Schulangebot erhält, sollten wir gemeinsam die Errichtung der Gesamtschule jetzt einklagen.
Wer uns dabei unterstützen möchte, möge umgehend mit uns Kontakt aufnehmen.

Der Rat hat in einer Sondersitzung (14.01.2010) folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksregierung um Darlegung zu bitten, wie sie sich die Zukunft der einzig weiterführenden Schule in der Gemeinde Alfter vorstellt und wie sie gedenkt, dem durch die Elternbefragung dokumentierten Elternwillen nach einer Gesamtschule in der Gemeinde Alfter zu entsprechen.

2. Der Rat der Gemeinde Alfter hält an seinem Antrag fest, eine Gesamtschule in Alfter zu errichten. Er fordert die Verwaltung auf, die im Anhörungsschreiben der Bezirksregierung vom 29.12.2009 angeregten Ergänzungen hinsichtlich Vorliegen eines Bedürfnisses und erforderliche Finanzkraft nachzureichen.

3. Die Verwaltung wird insbesondere beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, dass private Sponsoren, Stiftungen oder Investoren durch Geld- oder Sachzuwendungen die Gemeinde Alfter hinsichtlich der Trägerkosten der zu errichtenden Gesamtschule Alfter unterstützen und dem Rat hierüber so bald wie möglich zu berichten.

4. Ebenfalls sollte die Möglichkeit einer privaten Trägerschaft für die Gesamtschule Alfter mit dem Ziel der Einrichtung einer integrativen Gesamtschule geprüft werden.





Kommentar

Laut UN-Menschenrechtserklärung (Art. 26 Abs. 3) haben die Eltern ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Nach den Grundsätzen der Europäischen Gemeinschaft ist es Sache der Eltern, über die Auswahl einer Schule für ihre Kinder zu entscheiden. Sache des Staates ist es, die dafür nötigen Einrichtungen öffentlicher oder freier Schulen zu ermöglichen (s. Europäisches Parlament: Entschließung zur Freiheit der Erziehung in der Europäischen Gemeinschaft). Und auch das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens (§ 1 Abs.2) betont, dass neben den Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen der Wille der Eltern seinen Bildungsweg bestimmt.
Wir Eltern scheinen also das Recht zu haben, die Schule und damit auch die Schulform für unser Kind zu wählen. Und der Staat hat die Pflicht, die Errichtung der dafür benötigten Schulen zu ermöglichen. Denn auch unser Schulgesetz betont, dass die Schulträger verpflichtet sind, Schulen zu errichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht (§ 78 Abs. 4).
Um diesem Grundrecht der Eltern und der Pflicht des Schulträgers Genüge zu tun, hat der Rat der Gemeinde Alfter nach einer ausführlichen Bedürfnisfeststellung und gewissenhaften Schulentwicklungsplanung einen Antrag bei der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung einer Gesamtschul-Errichtung gestellt. Diese Genehmigung kann die Bezirksregierung aber leider derzeit nicht in Aussicht stellen, da der Gemeinde Alfter angeblich die nötige Finanzkraft fehlt. Die Gemeinde Alfter ist also so arm, dass sie sich noch nicht mal eine einzige weiterführende Schule vor Ort leisten kann, die den Bedarf von zumindest der Hälfte der ca. 240 gemeindeeigenen Kinder decken könnte (rein rechnerisch könnten Alfters Kinder eine zweizügige Hauptschule, eine zweizügige Realschule und ein vierzügiges Gymnasium füllen!).
Da fragen wir uns als langjährige und verlässliche Steuerzahler, ob die Gemeinde Alfter entweder das ihr zur Verfügung stehende Geld in den vergangenen Jahren mit beiden Händen zum Fenster hinaus geworfen hat und darum die finanzielle Notsituation selbst zu verantworten hat. Oder ob sie durch die Bundes- und Landesgesetze einfach nicht genug vom "Steuerkuchen" abbekommt, um selbst die grundlegendsten Aufgaben bedarfsgerecht zu erfüllen. Dabei ist das Land NRW in der Pflicht, seine Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie die von ihm übertragenen Aufgaben, z.B. als Schulträger in angemessenem Umfang erfüllen können. Und das Land ist zusammen mit den Schulträgern für eine bedarfsgerechte und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung unserer Schulen laut Schulgesetz (§ 78 Abs.4) verantwortlich. Und das besonders in Zeiten wirtschaftlicher Krisen und leerer Kassen.

Aus diesen Gründen fordern wir Alfterer Eltern das Land NRW, die Bezirksregierung Köln und den Rhein-Sieg-Kreis auf, die Gemeinde Alfter umgehend bei der Errichtung der Gesamtschule Alfter zum Schuljahr 2010/11 zu unterstützen. Unsere Kinder brauchen jetzt einen wohnortnahen und zukunftsweisenden Schulplatz und nicht in 3, 4 oder gar 5 Jahren, falls sich bis dahin das kommunale "Sparschwein" wieder erholt haben sollte.

Den Rat der Gemeinde Alfter fordern wir auf, alles zu unternehmen, um das eindeutig festgestellte Bedürfnis nach einer Gesamtschule in Alfter zum nächsten Schuljahr entweder durch die Kommune selbst zu befriedigen oder dafür Sorge zu tragen, dass andere Träger (z.B. der Kreis, benachbarte Gemeinden, private Träger, sonstige Investoren im Rahmen von Public-Privat-Partnership) in der Notsituation unterstützend tätig werden.

Martina Salchow